Siena: AGB 2009
Bezahlung
Bitte leisten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung die Einschreibegebühr als Anzahlung. Der Restbetrag ist unaufgefordert spätestens 21 Tage vor Kursbeginn zu entrichten.
Bei späterer Anmeldung sind die Gesamtkosten für alle gebuchten Kurse sofort nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Publikationen, der Preisliste sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung.
Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Rücktritt
Ein Rücktritt vom Kursprogramm ist nur mit eingeschriebenem Brief bzw. Telegramm, Telefax oder Email an das Sekretariat der von Ihnen gewählten Schule möglich.
Findet der Rücktritt bis 21 Tage vor Kursbeginn statt, so erstattet die Schule die gesamten Kursgebühren abzüglich der Einschreibegebühr.
Diese kann innerhalb von 12 Monaten nach erstmaligem Kursbeginn für eine spätere Einschreibung gutgeschrieben werden.
Bei Rücktritt bis 15 Tage vor Kursbeginn beträgt das Storno die Summe der Einschreibegebühr, 1 Woche Kursgebühr sowie 1 Woche Unterkunftskosten.
Die Schule akzeptiert bis 15 Tage vor Kursbeginn die Stellung einer Ersatzperson; die Umbuchungsgebühren betragen 45 Euro.
Bei späterer Rücktritt beträgt das Storno die Summe der Einschreibegebühr, 2 Wochen Kursgebühr sowie 2 Wochen Unterkunftskosten.
Bei Rücktritt nach Kursbeginn verfallen die gesamten Kosten für alle gebuchten Kurse. Das heißt, es werden keine Kursgebühren zurückerstattet, auch wenn die gebuchte Kursdauer mehr
als einen Monat beträgt.
Der Studienaufenthalt muss an den festgelegten Daten begonnen werden. Es erfolgt keine Vergütung bei späterem Antritt bzw. früherem Abbruch der gebuchten Kurse sowie fŸr versäumte Schulstunden.
Unterricht
Der Sprachunterricht findet jeweils von Montag bis Freitag statt und kann sowohl vormittags als auch nachmittags erfolgen. An italienischen Feier- und Ruhetagen fällt der Unterricht ersatzlos aus.
Unterkunft
In seltenen Ausnahmefällen, bei denen die vom Kunden gewünschte Unterkunft nicht garantiert werden kann, bietet die Schule eine Alternativlösung. Falls keine schriftliche Abmachung getroffen wurde,
gilt der Sonntag ab 14 Uhr vor Kursbeginn als Anreisetag und der Samstag nach Kursende (10 Uhr) als Abreisetag. Die Schule tritt lediglich als Vermittlerin der Unterkunft auf und trägt demzufolge keine
Verantwortung in Bezug auf das Mietverhältnis.
Bei Unterbringung in Wohnungen wird zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution von 100 Euro verlangt. Dieses Depot ist bei der Schlüsselübergabe bar bzw. mit Reisescheck zu bezahlen und wird am Ende des Aufenthalts
rückerstattet, abzäglich eventueller Schäden, die vom Mieter verursacht werden.
Versicherung
Unsere Kursteilnehmer sind auf dem Schulweg (eine Stunde vor und nach dem Unterricht), während des Unterrichts sowie an den von der Schule organisierten Freizeitaktivitäten gegen Unfall versichert.
Die Kursteilnehmer sind weder durch die Schule noch durch den Unterkunftgeber gegen Krankheit, Unfall, Diebstahl oder Verlust von persönlichem Besitz versichert. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer speziellen Versicherung.
Während des Aufenthalts in Italien müssen Sie gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Teilnehmer aus EU-Ländern haben in Italien Anrecht auf kostenlose ärztliche Betreuung, sofern sie im Besitz der EHIC-Karte sind.
Es kann bei der Krankenversicherung angefordert werden. Teilnehmer aus andern Ländern fragen ihre Krankenversicherung, ob eine Auslanddeckung möglich bzw. inbegriffen ist; andernfalls ist eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen.
Wir empfehlen Ihnen auch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die Ihre Kurs- und Unterkunftskosten im Fall der Stornierung vor Reiseantritt bzw. bei vorzeitigem Abbruch Ihres Sprachstudienaufenthalts (wegen Krankheit, Unfall, Tod eines Familienangehörigen usw.) deckt.
Visum
Westeuropäische Staatsbürger benötigen kein Visum, um in Italien einzureisen, sofern sie sich nicht lünger als 90 Tage in Italien aufhalten. Staatsbürger anderer Länder erkundigen sich beim
nächstgelegenen italienischen Konsulat über die Einreiseformalitäten. Schulbescheinigungen werden erst nach Anmeldung und Überweisung der Einschreibegebühr ausgestellt. Die Kursteilnehmer sind für das Visum sowie die entsprechenden Kosten selbst verantwortlich.
Programm- und Preisänderungen
Die Schule behält sich das Recht vor, die Kursprogramme sowie die Preise fŸr ihre Leistungen zu ändern.
Anerkennung
Mit der Einschreibung erkennt der Teilnehmer die "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" an.
unterrichtsfreie Tage
An folgenden Tagen findet kein Unterricht statt: 6.1., 13.4., 1.5., 2.6., 8.12.10
Der Unterricht wird weder nachgeholt noch erstattet.
Die Schule ist vom 19.12.09 bis 3.1.10 geschlossen.
